Ihr erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht
Zuverlässige, strategische und diskrete rechtliche Unterstützung bei Steuerstrafverfahren und Selbstanzeigen sowie vor und während der Ermittlungen von Finanzbehörden. Bundesweit.
Ärger mit den Finanzbehörden?
Sichern Sie sich fachanwaltliche Kompetenz, um Schaden abzuwenden oder zu mindern
Gegen Sie wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet? In der Regel haben Sie davon erfahren, weil Sie zu einer Vernehmung vorgeladen wurden, bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde oder Sie – im schlimmsten Fall – verhaftet wurden.
Sie sehen sich nun den Strafverfolgungsbehörden gegenüber, z. B. der Staatsanwaltschaft, der Steuerfahndung oder der Strafsachenstelle des Finanzamts.
Jetzt gilt es, die richtigen Weichen zu stellen und eine kompetente Verteidigungsstrategie aufzubauen. Denn das Strafverfahren stellt den schärfsten staatlichen Eingriff dar, den unser Rechtssystem kennt und kann dramatische Folgen haben. Die Begleitung eines Steuerstrafverfahrens durch einen erfahrenen Anwalt ist somit unerlässlich.
Dipl.-Kaufm. (FH)
Jan-Henrik Leifeld
Rechtsanwalt & Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht
Schnelligkeit zählt. Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung. Ich unterstütze Sie in fachanwaltlicher Qualität beim Aufbau und der Durchführung einer Verteidigungsstrategie, um Ihren Schaden so gering wie möglich zu halten.
Steuernotruf
In Notfällen, z. B. bei einer laufenden Hausdurchsuchung oder Festnahme, erreichen Sie mich auch direkt unter meiner mobilen Notfallnummer.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Im Falle einer vorliegenden Steuerhinterziehung kann eine Selbstanzeige zu Straffreiheit führen. Wichtig ist dabei, diese sorgfältig und korrekt durchzuführen, um den Erfolg nicht zu gefährden.
Nutzen Sie meine Erfahrung sowie mein juristisches und steuerliches Know-how, um bei Ihrer Selbstanzeige alle strafbefreienden Voraussetzungen zu erfüllen und eine Bestrafung zu vermeiden.
Ihre Situation
Ihre strategischen Vorteile
Diese Vorteile sollten Sie und Ihr Verteidiger im Rahmen der Verteidigungsstrategie nutzen.
Der erste Schritt bei Ihrer Verteidigung muss sein, dass Sie ein sinnvolles und realistisches Verteidigungsziel (z. B. das Idealziel „Einstellung des Strafverfahrens“) festlegen.
Ihre grundlegenden Verteidigungsoptionen
Im zweiten Schritt legen Sie und Ihre Verteidigung gemeinsam den Weg fest, auf dem Sie dieses Ziel erreichen wollen, z. B. durch:
Die Bedeutung und die Folgen eines Steuerstrafverfahrens
Ablauf eines Steuerstrafverfahrens
Als Strafverteidiger stehen für mich Sie und Ihre Interessen im Mittelpunkt der Verteidigung. Was für Sie das Beste ist, muss das oberste Ziel einer Verteidigungsstrategie sein.
Steuerstrafverteidigung ist Vertrauenssache: Setzen Sie auf Kompetenz und Erfahrung
Dipl.-Kaufm. (FH)
Jan-Henrik Leifeld
Im nachfolgenden Podcast haben Sie Gelegenheit, mehr über mich und meine Arbeit zu erfahren. Viel Vergnügen.
Gestatten, Leifeld. Ich bin nicht nur Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, sondern auch Steuerberater. Somit kombiniere ich hohe strafrechtliche Kompetenz mit tiefem steuerlichen Know-how.
Diese hohe Spezialisierung und Kompetenzballung sichert Ihnen die bestmöglichen Verteidigungsoptionen im Falle eines Steuerstrafverfahrens.